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Lizenzbedingungen beim Verlag an der Ruhr im Bereich Schule

Die folgenden Antworten beziehen sich auf unsere Materialien für die Schule. Sollten Sie Fragen zu unseren Produkten mit schönen und nützlichen Dingen für Ihren Berufsalltag (z. B. aus der Reihe „live – love – teach – Schönes für Lehrer*innen“) haben, erhalten Sie hier weitere Infos. Übrigens finden Sie die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen auch immer im Impressum des jeweiligen Werkes.


Übersicht



FAQ 


Welche Lizenzmodelle gibt es beim Verlag an der Ruhr?

Unser Standardlizenzmodell, wie Sie es auch von vielen anderen Verlagen kennen, ist die Basis-Lizenz. Für einige unserer digitalen Produkte bieten wir inzwischen auch Pro-Lizenzen und Premium-Lizenzen an, die Ihnen weitergehende Nutzungsmöglichkeiten ermöglichen und insbesondere auch die Erfordernisse des Homeschoolings, Blended Learnings usw. berücksichtigen. Diese Lizenzformen wollen wir – für Produkte, für die es sinnvoll ist – schnellstmöglich ausbauen.


Hier sehen Sie unsere Lizenzmodelle in der Übersicht:

Basis-LizenzPro-LizenzPremium-Lizenz

Nutzung privat und im eigenen Unterricht/mit den eigenen Schüler*innen (inklusive Vervielfältigung von Kopiervorlagen per Kopie oder Ausdruck)

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Digitale Weitergabe des Materials/der Datei an die eigenen Schüler*innen und deren Eltern/ (außerschulischen) Betreuungspersonen (z.B. über E-Mail, Schulcloud etc.) unter Zugriffsbeschränkungen


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(Digitale) Weitergabe des Materials/der Datei an alle Kolleg*innen der eigenen Schule/ lizenzerwerbenden Einrichtung zur Vervielfältigung



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Digitale Weitergabe des Materials/der Datei an alle Schüler*innen und deren Eltern/(außerschulischen) Betreuungspersonen der eigenen Schule/ lizenzerwerbenden Einrichtung (z.B. über E-Mail, Schulcould etc.) unter Zugriffsbeschränkungen



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Bitte beachten Sie: Für unsere Bücher gelten die Regelungen der Basis-Lizenz. Nicht für jedes Produkt sind alle Lizenzmodelle verfügbar.

Weitere Informationen zu unseren Lizenzmodellen finden Sie hier.

Sofern Sie abweichende Lizenzmodelle in unserem Shop finden, liegt das daran, dass wir im Kita- und Krippe- oder im Altenpflege-Bereich (wo es andere Nutzungsszenarien und andere Regelungen zur Vervielfältigung gibt) noch weitere/andere Lizenzmodelle anbieten. Da es einige übergreifende Titel für Schule und Kita gibt, kann es daher sein, dass Sie auch diese Modelle finden. Bitte informieren Sie sich dann hier.

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Unsere Lizenzmodelle im Detail

Die Basis-Lizenz

Was ist die Basis-Lizenz?

Die Basis-Lizenz ist unsere „Standardlizenz“ zur persönlichen Verwendung und gilt für alle unsere Bücher sowie ausgewählte PDF-Materialien. Sie erwerben das jeweilige Produkt privat und können es selbst nutzen – z. B. in Ihrem Unterricht, egal in welcher Klasse, und natürlich auch für die Vor- und Nachbereitung. Die Lizenz ist also an Ihre Person gebunden (und nicht an eine Klasse), d.h., Sie dürfen sie in allen Klassen, in denen Sie unterrichten, nutzen – auch wenn Sie die Schule wechseln. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit.


Was dürfen Sie mit einer Basis-Lizenz?

Bei einer Basis-Lizenz dürfen Sie alle im Werk enthaltenen Kopiervorlagen selbstverständlich für die Schüler*innen Ihrer Klassen (oder sonstigen Nutzer*innen des Produktes) vervielfältigen.

Für alle anderen Werke, die Sie als Lehrer*in im Unterricht einsetzen, gelten die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen, die Sie auch unter 
www.schulbuchkopie.de finden:

  • Aus ab 2005 erschienenen Werken, die Sie zu Unterrichtszwecken nutzen, dürfen Sie als Lehrer*in maximal 15 Prozent, jedoch höchstens 20 Seiten je Werk, analog und digital vervielfältigen – pro Schuljahr und Schulklasse. Unsere Materialien, aber auch Schulbücher, dürfen somit niemals vollständig kopiert oder eingescannt werden.
    Gut zu wissen: Diese über alle Bildungsverlage hinweg allgemein geltenden Regelungen aus dem sogenannten „Fotokopiervertrag“ sind extra für den Schulkontext erstellt worden und decken einen Großteil der Anwendungsmöglichkeiten ab, die Sie als Lehrkraft für den Schulalltag benötigen. 
  • Unterrichtswerke sind sämtliche Werke, die ausschließlich für die Nutzung für den Unterricht bestimmt sind. Umfasst sind auch Werke zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Beispiele sind: Schulbücher, Arbeitshefte, Kopiervorlagen; nicht eingeschlossen sind etwa Handreichungen für den Unterricht, Leistungsmessungen etc. Digitale Medien (z. B. PDFs, E-Books, Audios und Videos) können zwar Unterrichtswerke sein, sie sind jedoch nicht von diesen Regelungen umfasst. 
  • Wichtig ist, dass alle Kopien und Scans in diesem Zusammenhang immer nur für Ihren eigenen Unterrichtsgebrauch erstellt werden dürfen, einschließlich der Unterrichtsvor- und -nachbereitung. 
  • Lehrkräfte dürfen Scans im oben genannten Umfang digital (z. B. per E-Mail) oder als Ausdruck an ihre Schüler*innen weitergeben. Sie dürfen sie über PCs, Tablets, Whiteboards und/oder Beamer wiedergeben und im erforderlichen Umfang speichern, wobei Zugriffe Dritter durch effektive Schutzmaßnahmen verhindert werden müssen. 
  • Dies gilt für alle Lehrkräfte an öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) sowie an privaten Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder (einschließlich der Schulen des Gesundheitswesens).
    Gut zu wissen: Die Werke dürfen selbstverständlich auch über die Schule/Fachschaft usw. angeschafft werden (z. B. im Falle von Ratgebern für Lehrkräfte, Methodensammlungen, Lektüren usw.).
    Aber Achtung: Sie dürfen jedoch NICHT vollständig kopiert oder digitalisiert werden. Etwaige in den Werken enthaltene Kopiervorlagen dürfen NICHT vom gesamten Kollegium für den Unterricht genutzt werden (und somit NICHT zum „Durchkopieren“ im Lehrerzimmer stehen) – zu diesem Zweck gibt es bei uns die Premium-Lizenz.


Welche Besonderheiten gibt es bei der Basis-Lizenz für digitale Produkte?

Erwerben Sie eine digitale Version des Produktes (z. B. PDF), dürfen Sie die Datei auf Ihrem Endgerät speichern und enthaltene Kopiervorlagen wiederum für Ihre Klassen ausdrucken/vervielfältigen und (als Ausdruck) an Ihre Schüler*innen weitergeben. Die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen gelten hier in ähnlicher Weise. Sofern Sie Ihren Schüler*innen ausgewählte Kopiervorlagen (nicht das ganze Werk) digital, z. B. per E-Mail, zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie diese nur zum Zwecke der Übermittlung an Ihre Schüler*innen (z. B. weil ein*e Schüler*in krank ist und die Kopiervorlage nicht persönlich entgegennehmen kann) – temporär und unter strengen Zugriffsbeschränkungen – digital verfügbar machen, so, als würden Sie die Kopiervorlagen in der Klasse austeilen: Sie haben die Kopiervorlagen vielleicht einige Tage in Ihrer Tasche dabei, aber danach sortieren Sie sie aus, da alle Schüler*innen damit versorgt sind. Sie dürfen die Datei nicht dauerhaft Ihren Schüler*innen zur Verfügung stellen und nicht langfristig auf anderen Geräten/Plattformen speichern. Für dieses Einsatzszenario gibt es die Pro-Lizenz oder die Premium-Lizenz.


Was ist bei der Basis-Lizenz nicht erlaubt?

Für unsere Produkte müssen auch wir Nutzungsrechte von Drittanbietern, wie z. B. Bildagenturen oder Verlagen, einholen. Sehr weitgehende Rechte für eine digitale Nutzung und Weitergabe werden allerdings schnell teuer und manchmal sind sie auch nur sehr schwer (oder gar nicht) zu bekommen. Oft ist das aber kein Problem, weil Sie, als unsere Kund*innen, gar nicht in allen Fällen so weitreichende Rechte brauchen – und natürlich dann auch nicht bezahlen möchten, denn letztlich wirken sich erweiterte Nutzungsrechte natürlich auf den Verkaufspreis unserer Produkte aus. Insbesondere in der „Vor-Corona-Zeit“ genügten unseren Kund*innen meist die mit der Basis-Lizenz sowie den Regelungen zum Fotokopieren an Schulen verbundenen Rechte.

Folgendes dürfen Sie dann allerdings nicht:

  • Die Inhalte einer Basis-Lizenz dürfen nicht über die genannten Regelungen zum Fotokopieren an Schulen hinaus kopiert oder digitalisiert werden. 
  • Die Werke bzw. Dateien dürfen nicht zur Vervielfältigung (digital oder analog) an andere Lehrkräfte weitergegeben/verliehen werden. 
  • Die Werke dürfen nicht vollständig an Schüler*innen (außer zur Bearbeitung, z. B. bei Kopiervorlagen) sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen weitergegeben werden, insbesondere nicht auf digitalem Wege, sodass die Datei dauerhaft auf „fremden“ Geräten/Plattformen verbleibt. 
  • Genauso gilt: Die Datei darf nicht vollständig und dauerhaft auf dem Schulserver gespeichert werden – auch nicht, wenn dieser Zugriffsbeschränkungen ermöglicht. 
  • Sie dürfen die Inhalte nicht ohne Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten zur Verfügung stellen, z. B. auf öffentlichen Webseiten, Schulservern ohne Zugriffsberechtigung, Plattformen, öffentlich zugänglichen Computern usw. – insbesondere nicht als Download. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“

Da jedoch inzwischen – insbesondere durch Corona – weitergehende (digitale) Nutzungs- und Weitergabemöglichkeiten für Sie als Kund*innen relevant werden, bieten wir dazu mit der Pro-Lizenz und Premium-Lizenz entsprechende Modelle an.

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Die Pro-Lizenz

Was ist die Pro-Lizenz?

Auch die Pro-Lizenz ist eine Lizenz zur persönlichen Verwendung. Sie bietet Ihnen jedoch weitergehende Möglichkeiten zur Digitalisierung und Weitergabe der Werke als die Basis-Lizenz.


Was dürfen Sie mit einer Pro-Lizenz?

  • Mit einer Pro-Lizenz dürfen Sie zunächst einmal natürlich alles, was Sie mit einer Basis-Lizenz auch dürfen. 
  • Darüber hinaus dürfen Sie die Werke vollständig, vor allem auch digital, an die von Ihnen unterrichteten Schüler*innen sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen, weitergeben – z. B. per E-Mail, über den Schulserver usw., sofern eine Zugriffsbeschränkung für den Kreis der Berechtigten besteht. 
  • Gut zu wissen: Die Pro-Lizenz ist nicht an eine Klasse, sondern an Ihre Person gebunden, d.h., Sie dürfen sie in allen Klassen, in denen Sie unterrichten, nutzen – auch wenn Sie die Schule wechseln. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit. Produkte, die Sie unter einer Pro-Lizenz gekauft haben, dürfen allerdings nicht an andere Lehrer*innen, die auch in Ihrer Klasse unterrichten, weitergegeben werden. Für diesen Fall schauen Sie sich bitte die Premium-Lizenz an.


Was ist bei der Pro-Lizenz nicht erlaubt?

  • Die Werke bzw. Dateien dürfen nicht zur Vervielfältigung (digital oder analog) an andere Lehrkräfte weitergegeben/verliehen werden. 
  • Sie dürfen die Inhalte nicht ohne Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten zur Verfügung stellen, z. B. auf öffentlichen Webseiten, Schulservern ohne Zugriffsberechtigung, Plattformen, öffentlich zugänglichen Computern usw. – insbesondere nicht als Download. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“

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Die Premium-Lizenz

Was ist die Premium-Lizenz?

Gerade Werke mit Kopiervorlagen möchten Sie als Lehrkraft vielleicht gerne mit Ihren Kolleg*innen teilen oder die Schule möchte das Werk anschaffen und zur gemeinsamen Benutzung (inkl. Kopieren von Kopiervorlagen für jede Lehrkraft) dem Kollegium zur Verfügung stellen. Hierzu steht Ihnen die Premium-Lizenz zur Verfügung, die die Benutzung durch das gesamte Kollegium gestattet. Selbstverständlich ist auch die (digitale) Weitergabe an die Schüler*innen sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen sowie das Einspeichern auf zugriffsgeschützten Plattformen, wie einem Schulserver, gestattet.


Was dürfen Sie mit einer Premium-Lizenz?

  • Mit einer Premium-Lizenz ist alles erlaubt, was auch mit einer Basis-Lizenz und Pro-Lizenz erlaubt ist. 
  • Darüber hinaus dürfen Sie die Werke in Ihrer gesamten Schule nutzen, also allen Lehrkräften und Schüler*innen sowie deren Eltern und (außerschulischen) Betreuungspersonen zur Verfügung stellen, auch digital (unter entsprechenden Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten). 
  • Kopiervorlagen dürfen somit dem gesamten Kollegium, auch digital, zur Verfügung gestellt und dort unbegrenzt oft vervielfältigt werden.


Was ist bei der Premium-Lizenz nicht erlaubt?

  • Sie dürfen die Inhalte nicht ohne Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten zur Verfügung stellen, z. B. auf öffentlichen Webseiten, Schulservern ohne Zugriffsberechtigung, Plattformen, öffentlich zugänglichen Computern usw. – insbesondere nicht als Download. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“ 
  • Die Weitergabe der Inhalte an Kolleg*innen anderer Schulen ist nicht gestattet. Bei Verlassen der Schule erlischt das Nutzungsrecht für die betreffende Lehrkraft.

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Die TAFINO-Lizenzen

Jahres-Basis-Lizenz
(Einzelnutzer-Jahreslizenz)
Jahres-Premium-Lizenz
(Mehrnutzer-Jahreslizenz)
Zugänge

ein persönlicher Zugang

definierte Anzahl persönlicher Zugänge

Nutzung

Erwerb durch Privatpersonen:
Nutzung nicht an konkrete Einrichtung gebunden

Erwerb durch Schulen:
Nutzung nur in konkreter Einrichtung

Nutzung nur in konkreter Einrichtung


TAFINO Jahres-Basis-Lizenz (Einzelnutzer-Jahreslizenz)

Ein persönlicher Zugang

Unsere TAFINO Basis-Lizenz bietet einen persönlichen Zugang zu TAFINO für eine Lehrkraft.

Es stellt eine nicht-übertragbare Lizenz dar, welche die Verwendung des digitalen Tafel-Tools TAFINO für eine Lehrkraft in privatem Kontext sowie im Kontext des eigenen Unterrichts mit den eigenen Schüler*innen erlaubt.

Erwirbt eine Privatperson unsere TAFINO Jahres-Basis-Lizenz, so darf sie TAFINO auch nach Wechsel einer Einrichtung weiter nutzen.

Erwirbt eine Schule unsere TAFINO Basis-Lizenz so ist die Lizenz immer an eine Lehrkraft zur Nutzung nur an konkret dieser Schule gebunden. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verlässt diese Lehrkraft die Schule oder soll aus anderen Gründen eine andere Lehrkraft den Zugang nutzen, können Sie als Schule über tafino@verlagruhr.de kostenfrei einen neuen Zugang anfordern.

Bei Bedarf an weiteren Zugängen können Sie im Verlag an der Ruhr-Shop entweder zusätzliche Einzelnutzer-Jahreslizenzen erwerben oder eines der erhältlichen Pakete für Mehrnutzer (Jahres-Premium-Lizenz).
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TAFINO Jahres-Premium-Lizenz (Mehrnutzer-Jahreslizenz)

Definierte Anzahl persönlicher Zugänge für konkrete Einrichtung

Jede Lehrkraft, für die ein Zugang erworben wurde, darf TAFINO in privatem Kontext sowie im Kontext des eigenen Unterrichts mit den eigenen Schüler*innen an einer konkreten Einrichtung nutzen.

Lehrkräfte, die die Einrichtung verlassen, dürfen TAFINO nicht mehr nutzen und ihre Zugangsdaten auch nicht an Dritte weitergeben. Sie als Schule können aber z.B. bei Lehrkräfte-Wechsel zusätzliche Zugänge über tafino@verlagruhr.de anfordern. Übersteigt dabei die Anzahl der genutzten Zugänge nicht die der zuvor im Paket erworbenen, entstehen für Sie keine weiteren Kosten.

Bei Bedarf können Sie aber auch noch zusätzliche Zugänge erwerben, entweder in Form der Jahres-Basis-Lizenz oder der Jahres-Premium-Lizenz.
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FAQ

1. Zu den Lizenzmodellen

1.1 Warum gibt es die Lizenzmodelle „Pro-“ und „Premium-Lizenz“ nicht für alle Materialien?

Um Ihnen weitgehende Rechte zur Digitalisierung und (digitalen) Weitergabe einzuräumen (wie es bei Pro- und Premium-Lizenzen der Fall ist), benötigen wir als Verlag zunächst einmal selbst diese Rechte und müssen sie teilweise bei unseren Lizenzgebern einkaufen. Nicht immer ist es möglich, diese Rechte zu bekommen. Wenn wir für bestimmte Produkte die digitalen Rechte nicht besitzen, können wir Ihnen diese Produkte auch nicht digital zur Verfügung stellen. Unser Angebot an digitalen Produkten (und auch an PDFs, die Sie anstelle eines gedruckten Buches erwerben können) erweitern wir für Sie jedoch stetig.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie ein gedrucktes Buch erworben haben, erhalten Sie über die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen die Möglichkeit, viele unserer Werke in einem bestimmten Umfang zu digitalisieren.

1.2 Warum gibt es nicht für alle Produkte die gleichen Lizenzmodelle?

Sofern Sie abweichende Lizenzmodelle in unserem Shop finden, liegt das daran, dass wir im Kita- und Krippe- oder Altenpflege-Bereich (wo es andere Nutzungsszenarien und andere Regelungen zur Vervielfältigung gibt) noch weitere/andere Lizenzmodelle anbieten. Da es einige übergreifende Titel für Schule und Kita gibt, kann es daher sein, dass Sie auch diese Modelle finden. Bitte informieren Sie sich dann hier.

1.3 Warum gibt es nicht für alle digitalen Produkte die gleichen Lizenzmodelle?

Wir arbeiten aktuell intensiv daran, einen Großteil unserer digitalen Angebote in die Lizenzmodelle „Pro-“ und „Premium-Lizenz“ zu überführen und Ihnen Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Weitergabemöglichkeiten entsprechend Ihrer Bedürfnisse zur Verfügung zu stellen. Gleichsam benötigen aber auch wir Zeit, um dies möglich zu machen. Denn oft müssen wir die erforderlichen Nutzungsrechte selbst noch bei unseren Lizenzgebern einholen. Deshalb werden wir bestehende Produkte erst nach und nach auf diese Lizenzmodelle umstellen können.

Hinzu kommt, dass sehr weitgehende Rechte für eine digitale Nutzung und Weitergabe oft teuer in der Beschaffung sind. Da sich dies auf den Verkaufspreis unserer Produkte auswirkt, wägen wir in diesen Fällen sehr genau ab, ob für das jeweilige Produkt in der Praxis überhaupt so weitreichende Nutzungsrechte sinnvoll und nötig sind. Für alle zukünftigen Produkte bieten wir aber immer mindestens die Pro-Lizenz an.

1.4 Kann ich nach dem Kauf das Lizenzmodell wechseln, z.B. von einer Pro- auf eine Premium-Lizenz?

Wenn Sie eine neue Lizenz für ein anderes Unterrichtsszenario benötigen, müssen Sie diese neu erwerben. Ein Wechsel zwischen den Lizenzen ist leider nicht möglich. Dies liegt an der Buchpreisbindung. Im Grunde können Sie die verschiedenen Lizenzangebote wie unterschiedliche Ausgaben ein und desselben Werkes betrachten (also z. B. Taschenbuch und Hardcover). Sie erhalten auch jeweils eine eigene ISBN. Daher ist es leider nicht möglich, z. B. einfach eine Art Lizenz-Upgrade zu kaufen, so wie Sie ja auch nicht einfach per Upgrade aus einem Taschenbuch ein gebundenes Buch machen können – auch wenn der Inhalt gleich ist.

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2. Zu den Nutzergruppen

2.1 In den Lizenzmodellen werden „außerschulische Betreuungspersonen“ erwähnt, an die Materialien (digital) weitergegeben werden dürfen – wer ist damit gemeint?

Wenn Sie Materialien digital an Ihre Schüler*innen weitergeben, so kann es vorkommen, dass Sie diese nicht direkt an Ihre Schützlinge schicken können, z. B. weil das Kind noch keine eigene E-Mail-Adresse hat oder sich über einen Zugang der Eltern auf dem Schulserver anmeldet. Uns ist bewusst, dass es aber nicht immer nur die Eltern sind, die hier als Empfänger der Materialien für Ihre Kinder auftreten, sondern es können auch weitere Personen sein. Hier einige Beispiele: der*die Partner*in eines Elternteils (bei getrennt lebenden Eltern), die Großeltern, der*die Sorgeberechtigte (wenn es nicht die Eltern sind), aber auch Lernbegleiter*innen, Inklusionshelfer*innen usw.

2.2 Darf ein Werk auch durch die Schule/Fachschaft angeschafft und genutzt werden?

Unsere Werke dürfen selbstverständlich auch über die Schule/Fachschaft usw. angeschafft werden (z.B. Ratgeber, Methodensammlungen, Lektüren). Sofern Sie das Werk als Basis-Lizenz erworben haben, darf es jedoch NICHT vollständig kopiert oder digitalisiert werden. Etwaige in den Werken enthaltene Kopiervorlagen dürfen NICHT vom gesamten Kollegium für den Unterricht genutzt werden (und somit NICHT zum „Durchkopieren“ im Lehrerzimmer stehen) – zu diesem Zweck gibt es bei uns die Premium-Lizenz.

2.3 Ich bin keine Lehrerkraft, möchte aber die Werke des Verlags an der Ruhr trotzdem nutzen – was gilt für mich bezüglich der Lizenzbedingungen?

Viele unserer Werke werden auch von Menschen eingesetzt, die nicht Lehrer*in sind, z.B. von Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Beschäftigten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, Nachhilfelehrer*innen, Mitarbeitenden von (öffentlichen) Einrichtungen, die durch ihr Tätigkeitsfeld mit Kindern und Jugendlichen bzw. Schulen zu tun haben. Das freut uns natürlich sehr. Die im Werk eingedruckten Lizenzbedingen gelten für diese Personen meist in ähnlicher Weise. Wenn also z.B. eine Person, die in einer Schule einen Workshop gibt, eines unserer Werke erworben hat und sich darin Kopiervorlagen befinden, darf auch sie die Kopiervorlagen im jeweiligen Rahmen, der im Impressum auch noch einmal beschrieben wird, vervielfältigen oder weitergeben.

Aber Achtung: Sofern Sie keine Lehrkraft sind, gelten für Sie die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen, auf die in den Lizenzbedingungen oft auch Bezug genommen wird, leider nicht, da der Fotokopiervertrag explizit nur Lehrkräfte umfasst. Die Sonderregelungen für Lehrkräfte, dass maximal 15 Prozent, jedoch höchstens 20 Seiten je Werk (sofern es sich nicht um Kopiervorlagen handelt) vervielfältigt werden dürfen, gilt für Sie dann leider nicht – es sei denn, Sie wurden im Rahmen der Beauftragung durch den Schulträger bzw. die zuständige Behörde bevollmächtigt, den Bildungsauftrag einer Lehrkraft auszuführen. Das ist zugegebenermaßen ziemlich kompliziert. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an rechte@verlagruhr.de, wir beraten Sie gerne.

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3. Zur Digitalisierung/Weitergabe von Inhalten, insbesondere Kopiervorlagen

3.1 Darf ich Inhalte aus gedruckten Büchern in Form von Scans digitalisieren?

In diesem Fall haben Sie als Lehrer*in eine Basis-Lizenz erworben. Hier gelten die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen.

3.2 Darf ich eine Kopiervorlage aus einem gedruckten Buch einscannen und per E-Mail an meine Schüler*innen versenden?

Ja, das ist möglich. Hier gelten für Sie als Lehrer*in die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen. Von analog angebotenen Kopiervorlagen dürfen Sie also max. 15 %, jedoch höchstens 20 Seiten je Werk pro Schuljahr und Schulklasse digitalisieren.

Gut zu wissen: Auf „klassischem Wege“ dürfen Sie Kopiervorlagen natürlich für Ihren eigenen unterrichtlichen Gebrauch in allen Ihren Klassen sooft „durchkopieren“ wie Sie möchten. Die Grenze von 15 % oder maximal 20 Seiten bezieht sich lediglich auf die Digitalisierung.

3.3 Darf ich eine Kopiervorlage aus einem gedruckten Buch einscannen und auf dem Schulserver speichern?

Ja, das ist möglich. Hier gelten für Sie als Lehrer*in die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen. Sie dürfen also max. 15 %, jedoch höchstens 20 Seiten je Werk pro Schuljahr und Schulklasse digitalisieren. Abweichend davon dürfen Sie analog natürlich alle im Werk enthaltenen Kopiervorlagen vervielfältigen. Aber egal ob analog oder digital – diese Inhalte dürfen Sie nur Ihren eigenen Schüler*innen zur Verfügung stellen (entsprechende Zugangsbeschränkungen sind erforderlich).

3.4 Darf ich eine digitale Kopiervorlagensammlung auf dem Schulserver einstellen?

Ja, aber der Umfang, in dem Sie dies dürfen, hängt vom Lizenzmodell ab.

Haben Sie die Kopiervorlagensammlung als Basis-Lizenz (= zur persönlichen Nutzung) erworben, dürfen Sie die Datei nicht dauerhaft anderen Personen zugänglich machen. Die Kopiervorlagen dürfen lediglich temporär und unter strengen Zugriffsbeschränkungen an Ihre eigenen Schüler*innen zur Bearbeitung bzw. zu Lernzwecken übermittelt werden.

Haben Sie die Kopiervorlagensammlung als Pro-Lizenz erworben, so dürfen nur die Schüler*innen Ihrer eigenen Klassen sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen Zugriff auf die Inhalte haben.

Haben Sie die Kopiervorlagensammlung als Premium-Lizenz erworben, so dürfen das gesamte Kollegium, alle Schüler*innen Ihrer Schule sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen Zugriff auf die Inhalte haben.

In allen Fällen muss sichergestellt werden, dass es strenge Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten gibt.

3.5 Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?

Nein, das ist nicht erlaubt. In der EU gilt das Urheberrecht. Dieses Gesetz schützt und stärkt die Rechte aller Urheber*innen (z.B. Autor*innen, Übersetzer*innen, Illustrator*innen, Fotograf*innen) und ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Arbeit.

Die Urheber*innen, die für den Verlag an der Ruhr tätig sind, arbeiten zumeist freiberuflich, finanzieren so ihren Lebensunterhalt und stecken all ihr Herzblut und ihre Kreativität in die Materialien. Deshalb haben sie ein Anrecht auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistung. Wären sämtliche Materialien frei zugänglich oder würden sich unkontrolliert verbreiten, könnten unsere Urheber*innen nicht mehr angemessen vergütet werden und so ihre Tätigkeit auch nicht dauerhaft ausführen. Ohne die zahlreichen Urheber*innen könnten wir unser Verlagsprogramm nicht aufrechterhalten und unsere Kund*innen könnten nicht von den kreativen Ideen profitieren.

3.6 Darf ich gedruckte Bücher vollständig einscannen und auf dem Schulserver verfügbar machen?

Nein, das ist nicht gestattet. Es gelten die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen.

3.7 Darf ich gedruckte Bücher an meine Kolleg*innen verleihen?

Ja, jedoch dürfen die Bücher nicht kopiert oder digitalisiert werden (insbesondere auch nicht darin enthaltene Kopiervorlagen).

3.8 Ich möchte Inhalte aus Printmaterialien des Verlag an der Ruhr abfotografieren oder abfilmen, um sie meinen Schüler*innen (und ggf. deren Eltern) zugänglich zu machen – darf ich das?

Das Abfotografieren oder Abfilmen von Inhalten ist eine Art der Digitalisierung, ähnlich einem Scan. Sie dürfen dies im Rahmen der Regelungen zum Fotokopieren an Schulen. Darüber hinaus ist das Abfotografieren oder Abfilmen von Inhalten nicht gestattet.

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4. Zur Nutzung von (Audio-)CDs/DVDs

4.1 Sind die Audio-CDs auch im MP3-Format verfügbar bzw. über die gängigen Kaufplattformen der Streamingdienste zu beziehen/anzuhören?

Ja, einige unserer Audios sind inzwischen auch als MP3 verfügbar. Wir wissen, dass hier Bedarf besteht, und arbeiten daran, sie zunehmend auch auf diesem Wege anzubieten. Wir bitten noch um etwas Geduld bis unser Angebot hier großflächiger wird.

4.2 Darf ich eine Audio-CD in ein anderes Format umwandeln und dann mit meinen Schüler*innen anhören?

Wir bieten zunehmend parallel zur Audio-CD auch MP3s an, die Sie über einen QR-Code finden und kostenfrei herunterladen können. Achten Sie auf entsprechende Hinweise im zur Audio-CD gehörenden Printmaterial. Sofern Sie eine Audio-CD nutzen, zu der dieser Service noch nicht besteht, sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen, ob wir Ihnen im Einzelfall das Recht einräumen können, selbst eine Audio-CD in ein anderes Format umzuwandeln. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unsere Informationen zur Vergabe von Abdruckrechten/Kleinlizenzen.

4.3 Darf ich eine Audio-CD in ein anderes Format umwandeln und die Lieder meinen Schüler*innen oder deren Eltern zur Verfügung stellen – z.B. über einen Server oder per Email?

Das Recht, eine Audio-CD in ein anderes Format umzuwandeln, können wir Ihnen ggf. nach vorheriger Prüfung einräumen – siehe Punkt 4.2. Aber eine Weitergabe der Lieder an Ihre Schüler*innen oder deren Eltern ist leider nicht möglich. Die CD haben Sie als Basis-Lizenz nur für den eigenen Einsatz im Klassenzimmer erworben, sodass Sie sie (bzw. einzelne Tracks) nicht an andere Personen weitergeben dürfen.

4.4 Darf unsere Schule die Dateien der (Audio-)CDs/DVDs auf den Schulserver laden?

Nein, das ist leider nicht möglich. Die CD/DVD haben Sie als Privatperson erworben, sodass Sie sie (bzw. einzelne Tracks) nicht an andere Personen weitergeben dürfen.

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5. Weitere Fragen und Kontakt

5.1 Woran erkenne ich Kopiervorlagen?

Kopiervorlagen im Buch erkennen Sie an der am Rand der Buchseite klein eingedruckten Copyright-Zeile. Sie enthält Autor*in, Buchtitel und ISBN sowie evtl. weitere Angaben. Sie darf weder verändert noch entfernt werden.

5.2 Ich möchte Inhalte aus Materialien des Verlag an der Ruhr in Lehr-/Lern-Videos, Präsentationen, Vorträge usw. einbinden – darf ich das?

Das können wir pauschal leider nicht beantworten, da hier sehr viele Rechte betroffen sind, die wir im Einzelnen in den Verträgen mit unseren Urheber*innen und Lizenzgeber*innen prüfen müssen. Ebenso kommt es darauf an, über welche Kanäle und Plattformen Sie die Materialien zugänglich machen möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an rechte@verlagruhr.de Gerne prüfen wir Ihr Anliegen.

Gut zu wissen: Als „Inhalte“ gelten nicht nur Texte, sondern auch Illustrationen, Fotos usw. Wenn Sie diese in genannter Weise nutzen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns.

5.3 Ich möchte Inhalte aus Materialien des Verlag an der Ruhr vertonen (z.B. als Hörbuch oder Hörspiel aufbereiten, vortragen, vorlesen usw.) und digital (z.B. auf einer Plattform) verfügbar machen – darf ich das?

Das können wir pauschal leider nicht beantworten, da wir für jeden Einzelfall die Verträge mit unseren Urheber*innen prüfen müssen. Zudem müssen wir für unsere Prüfung wissen, auf welche Weise der Inhalt zugänglich gemacht werden soll (z.B. nur in der Klasse, auf einer öffentlichen Seite, einem Social-Media-Kanal usw.). Gerne prüfen wir Ihr Anliegen. Bitte wenden Sie sich dazu an rechte@verlagruhr.de.

5.4 Ich möchte Inhalte aus Materialien des Verlag an der Ruhr als Bühnenstück aufbereiten (z.B. für eine Theateraufführung, Schulfest usw.) – darf ich das?

Sofern unsere Materialien explizit dafür gedacht sind, sie als Bühnenstück aufzubereiten (z.B. im Falle von Theaterstücken für die Schule, für Schulfeste usw.), ist dies gestattet. Dies ist dann explizit im Impressum des jeweiligen Werkes vermerkt.

In allen anderen Fällen müssen wir Ihr Anliegen im Einzelfall prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu an rechte@verlagruhr.de.

5.5 Ich möchte Inhalte aus Materialien des Verlag an der Ruhr in einer hier bzw. im Impressum des Werkes nicht genannten Weise verwenden – an wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an rechte@verlagruhr.de. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zur Vergabe von Abdruckrechten/Kleinlizenzen.

5.6 Ich benötige als Verlag/Institution ein Abdruckrecht bzw. eine Kleinlizenz – an wen kann ich mich wenden?

Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Vergabe von Abdruckrechten/Kleinlizenzen.

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